Am 3. Juni ist Weltfahrradtag – dieser wurde von der UN eingeführt, um die Bedeutung des Fahrrads für Gesundheit, Umweltschutz und nachhaltige Mobilität hervorzuheben. Besonders Kinder profitieren vom Fahrrad als Sportgerät oder umweltfreundliches Transportmittel.
Zu beachten ist, dass ab dem 1. Mai 2026 in Österreich eine angepasste Helmpflicht gilt. Kinder müssen bis zum 12. Geburtstag bei Radfahren, im Anhänger oder im Kindersitz einen Helm tragen. Als neue Erweiterung gilt bei E-Bikes die Helmpflicht bis 14 Jahre, für E-Scooter bis 16 Jahre. Verantwortlich für das Helmtragen ist die jeweilige Aufsichtsperson.

