Tag der Lebensmittel-Rettung

26.05.2025

Mit Hilfe unserer Sinnesorgane können wir der Lebensmittelverschwendung entgegenwirken indem wir „Schauen – Riechen – Schmecken“ anstatt Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums („Mindestens haltbar bis…“) einfach wegzuwerfen. Die Prüfung auf Genussfähigkeit ist absolut sinnvoll, denn sehr häufig sind Lebensmittel auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar – vorausgesetzt die Lagerung wurde entsprechend den Herstellerempfehlungen eingehalten. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nur gültig für verschlossene Produktverpackungen!

 

Anders ist dies beim Verbrauchsdatum, welches bei sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Fleisch, Fisch oder Rohmilch, angegeben wird: Im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum dürfen Produkte nach Ablauf des Verbrauchdatums nicht mehr verzehrt werden! Der Hinweis „Zu verbrauchen bis…“ ist zusätzlich ersichtlich. Ein Verzehr nach diesem Zeitpunkt kann gesundheitsschädlich sein!

 

Hast du schon einmal von „To Good To Go“ gehört? Ein Social-Impact-Unternehmen mit dem Ziel Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Weiterführende Informationen findest du hier:

Rette Lebensmittel vor der Verschwendung - Too Good To Go

 

 

Quellenangabe: 

Join Our Food Waste Movement

Mindesthaltbarkeitsdatum richtig verstehen – Verbraucherwissen ausbauen - WKO